Bundesgerichtshof fordert Meldepflicht für Lang-LKW
Um die Auswirkungen des Betriebs von Lang-LKW auf die Infrastruktur frühzeitig zu erkennen, fordert der Bundesrechnungshof vom Bundesverkehrsministerium die Einführung einer Meldepflicht.
„Der Bundesrechnungshof hält es für unerlässlich, dass das BMVI auch weiterhin die zahlenmäßige Entwicklung von Lang-Lkw erfasst. Bei deutlich steigender Anzahl muss es erneut die Folgen für die Infrastruktur und die Sicherheit des Verkehrs untersuchen“, heißt es im Ergänzungsband zu den „Bemerkungen“ für das Haushaltsjahr 2018.
Grund für die Forderung sind die bisher ungeklärten Kosten für die Einrichtung von Lang-LKW-Stellplätzen auf Rastplätzen und der Bedarf an längeren Nothaltebuchten. Auch die Verkehrssicherheit spiel eine Rolle bei der Forderung.
Eine Meldepflicht sei laut Bundesrechnungshof die einzige Möglichkeit um Auswirkungen auf die Infrastruktur und neue Anforderungen frühzeitig zu erkennen.
Das Bundesverkehrsministerium widerspricht hierbei jedoch den Prüfern des Bundesrechnungshofs.
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